TC Eberstein e.V. 1969


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Ehrenordnung

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Ehrenordnung

Besondere Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften von Vereinsmitgliedern und dem Club nahestehenden Personen können ausgezeichnet und geehrt werden:

Für langjährige Mitgliedschaft

für 25jährige Mitgliedschaft

für 40jährige Mitgliedschaft

für 50jährige Mitgliedschaft


Ehrenamtliche Vereinsarbeit

für 10jährige Tätigkeit in einem Vereinsamt

für 15-jährige Tätigkeit in einem Vereinsamt

Ernennung zum Ehrenmitglied

Durch Urkunde kann zum Ehrenmitglied ernannt werden, wer sich um den
TC Eberstein e.V. 1969 besonders verdient gemacht hat.


Zuständig für die Entscheidung über eine Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

Ehrungen werden nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen vorgenommen.

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