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Unser Verein > Satzung & Regeln
Ehrenordnung
Besondere Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften von Vereinsmitgliedern und dem Club nahestehenden Personen können ausgezeichnet und geehrt werden:
Für langjährige Mitgliedschaft
für 25jährige Mitgliedschaft
für 40jährige Mitgliedschaft
für 50jährige Mitgliedschaft
Ehrenamtliche Vereinsarbeit
für 10jährige Tätigkeit in einem Vereinsamt
für 15-jährige Tätigkeit in einem Vereinsamt
Ernennung zum Ehrenmitglied
Durch Urkunde kann zum Ehrenmitglied ernannt werden, wer sich um den
TC Eberstein e.V. 1969 besonders verdient gemacht hat.
Zuständig für die Entscheidung über eine Ehrung ist der Vorstand des Vereins.
Ehrungen werden nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen vorgenommen.