Unsere Platzordnung

Auf den Tennisplätzen sind alle aktiven Mitglieder jederzeit spielberechtigt mit Ausnahme zu Zeiten, wenn Verbandsspiele oder Clubmeisterschaften stattfinden, die immer Vorrang haben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

 

Auf den Plätzen darf nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung gespielt werden. Die Spieler sind nach Spielende verpflichtet den Platz mit dem Netz abzuziehen, die Linien zu kehren und - wenn nötig - zu wässern.

 

Ein Spieler kann den Platz nur durch persönliches Erscheinen und jeweils nur für 60 Minuten für ein "Einzel" und 90 Minuten für ein "Doppel" durch seine Eintragung in den Spielplan belegen. Erlaubt ist ein erneuter Eintrag nach Ablauf der Spielzeit mit einem anderen Partner, falls kein weiteres Mitglied, das an diesem Tag noch nicht gespielt hat, spielen möchte. Bei freien Plätzen darf höchstens 15 Minuten vor Spielbeginn eingetragen werden. Stehen mehrere Bewerber für einen Platz an, so müssen sich die Spieler in diesem Fall arrangieren. Bei großem Andrang ist auf allen Plätzen "Doppel" zu spielen, auch wenn die Plätze schon für Einzel gebucht sind. Alle Spieler müssen in den Spielplan eingetragen werden.

 

Gäste (Nichtmitglieder) sind dreimal pro Saison spielberechtigt. Der Name des Gastes muss im Spielplan und in der Gästeliste eingetragen werden. Vor dem Spiel sind 5,-€ für Erwachsene bzw. 3,-€ für Jugendliche pro Gast und Spielstunde zu entrichten. Der Betrag ist in einem Umschlag in den dafür vorgesehenen Briefkasten an der Eingangstür zu werfen.

Eine Genehmigung zum Bespielen eines einzelnen Platzes oder eine Vermietung der gesamten Anlage an Gäste wird nach Absprache erlaubt.

 

Hunde dürfen auf der Anlage nur an der Leine mitgeführt werden. Auf dem Spielfeld sind Hunde nicht erlaubt.

 

Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können vom Vorstand mit Spielsperre oder durch weitergehende Maßnahmen nach Vorstandsbeschluss geahndet werden.

 

Baden-Baden, den 06.04.2017

Tennisclub EBERSTEIN e.V.

Der Vorstand